Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheitserklärung
AK CREATIV WEBDESIGN
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
AK Creativ Webdesign Angelo Königl wäre gesetzlich nicht verpflichtet seine Website barrierefrei umzusetzen, da wir nur B2B also nur an Unternehmen unsere Dienstleitungen anbieten. Trotzdem hat AK Creativ Webdesign entschieden den Webauftritt www.ak-creativ-webdesign.com in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 sowie durch die WCAG 2.2 erweitert).
Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltende Anforderungen
AK Creativ WebDesign Angelo Königl ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://ak-creativ-webdesign.com und wurde am 25.06.2025 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
Unsere Agentur AK Creativ WebDesign bietet Dienstleistungen, wie das Webdesign- und Webentwicklung sowie Werbung, Printdesign, Foto, Text & Drohen und Online-Marketing an. Unsere Website bietet detaillierte Informationen über unsere Agentur, Produktbeschreibungen und wir zeigen unsere erfolgreichen Projekte. Unsere Kunden und Interessenten können sich mit uns in Verbindung setzten und telefonisch einen kostenlosen Besprechungstermin vereinbaren. Wir möchten unsere Website für alle, einschließlich Menschen mit Behinderungen, einen uneingeschränkten Zugang zu unseren Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Konformitätsstatus
Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 AA
Status der Inhaltskonformität
Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.
Bewertungsmethode
Mit Hilfe der folgenden Methode hat AK Creativ WebDesign Angelo Königl die Bewertung der Website vorgenommen:
Selbsteinschätzung: Die Bewertung wurde intern vom Unternehmen selbst durchgeführt.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
– Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
– Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
– Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
– Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
– Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
– Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.
– Formulare: Formulare auf der Website sind klar beschriftet und bieten verständliche Anweisungen, sodass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut nutzbar sind.
Wir verwenden zusätzlich zur unserer Umsetzung der Barrierefreiheit ein Barrierefreiheit-Tool von digi.access. Wir haben links mittig auf jeder Seite der Website einen Button für die manuelle Einstellungen von diversen Anpassungen wie Seheinschränkungen, Kontraste, die Website kann vorgelesen werden usw. Es ist auch möglich mit einem Screenreader die Website zu besuchen und zu navigieren. Das geschieht automatisch so bald ein Screenreader erkannt wird. Wir haben versucht die Texte in einfacherer Sprache zu bringen. Wir sind immer dabei die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts der AK Creativ Webdesign Angelo Königl.
Die Website wurde zuletzt am 16. Juni 2025 überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde selbst bzw. wir lassen dies noch zusätzlich über digi.access durchgeführen und protokollieren.
Die PDF´s auf der Website sind noch nicht vollständig barrierefrei. Wir sind dabei die noch durchzuführen. Aber alle PDF´s sind auch im normalen Text aufrufbar.
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website erfragen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter info@dak-creativ-webdesign.com
Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
AK Creativ Webdesign
Angelo Königl
+49 0160 43 90 525
Stadlerwaldweg 1
86830 Schwabmünchen
www.ak-creativ-webdesign.com
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht.
Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen.
Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden.
Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.